Zum Inhalt springen
V1329-17 ·30. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Dienstleistungen öffentlicher Verwaltungsorgane im Rahmen von Managementaufträgen unterliegen nicht der MwSt.

Eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft, die als eigenes Instrument der Verwaltung fungiert, erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht ihrer Dienstleistungen. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen, die im Rahmen von Managementaufträgen erbracht werden, nicht der Steuer unterliegen, es sei denn, es handelt sich um spezifische Tätigkeiten wie Telekommunikation oder Energie.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der Steuerbefreiung für instrumentelle Verwaltungsorgane bei der Ausführung von Managementaufträgen, sofern keine spezifischen steuerpflichtigen Sektoren betroffen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt