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V1324-25 ·15. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Arbeitsentgelte: Nachzahlungen sind dem Jahr der Fälligkeit zuzurechnen, nicht dem Jahr des Zuflusses

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob Gehaltsnachzahlungen aus dem Jahr 2023, die erst 2024 ausgezahlt wurden, in der Steuererklärung 2023 oder 2024 anzugeben sind. Die DGT stellt klar, dass diese dem Jahr 2023 zuzurechnen sind, da dies der Zeitpunkt der Fälligkeit war.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die zeitliche Zuordnung von Arbeitsentgelten das Zuflussprinzip durch das Prinzip der Fälligkeit bei Nachzahlungen ergänzt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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