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V1315-18 ·21. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Lieferungen beweglicher Gegenstände zur Hotelmöblierung auf den Kanarischen Inseln nicht unterliegen der MwSt.

Ein kanarisches Unternehmen erkundigt sich, ob die Lieferung von Möbeln für ein Hotel der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion nicht der MwSt. unterliegt, sofern die Bereitstellung auf den Kanarischen Inseln erfolgt, da sie außerhalb des Anwendungsbereichs der Steuer liegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Lieferungen auf den Kanarischen Inseln und bestätigt deren Status außerhalb des spanischen MwSt.-Anwendungsgebiets bei entsprechender Bereitstellung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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