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V1305-19 ·6. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die 8.000-Euro-Einkommensgrenze für den behinderten Ehegatten berechnet sich nach dem Nettoertrag

Es wird geklärt, ob die Grenze von 8.000 Euro an Einkommen des behinderten Ehegatten für den Abzug gemäß Artikel 81 bis LIRPF auf Brutto- oder Nettobeträge anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass der Einkommensbegriff die algebraische Summe aus Nettoerträgen, fiktiven Einkünften sowie Kapitalgewinnen oder -verlusten umfasst.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnungsgrundlage für die Steuerermäßigung bei Behinderungen und stellt sicher, dass die Einkommensgrenze auf Basis der Nettoerträge ermittelt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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