Zum Inhalt springen
V1303-17 ·29. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Prämien für erbrachte Leistungen müssen dem Jahr der Fälligkeit zugerechnet werden; Steuerbefreiung für Auslandsarbeit erfordert spezifische Voraussetzungen

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob eine im Jahr 2016 erhaltene Prämie rückwirkend auf Vorjahre zugerechnet werden kann, um die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass Einkünfte dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie fällig werden, und dass die Befreiung die Erfüllung spezifischer Wohnsitz- und Territorialanforderungen erfordert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitliche Zuordnung von Einkünften im Steuerrecht und stellt hohe Hürden für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit auf.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt