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V1299-14 ·14. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflichtung zur Berücksichtigung der positiven Anpassung aus der Aufhebung von Wertminderungen bei Beteiligungen in der Bemessungsgrundlage

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Anwendung der Vorschriften zur Aufhebung von Wertminderungen bei Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen. Die DGT stellt klar, dass die Aufhebung der Rückstellung in dem Geschäftsjahr zuzurechnen ist, in dem das Wertminderungsereignis entfällt, und erläutert die Anwendung der Übergangsregelung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung bei der Aufhebung von Wertminderungen für Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen und legt die Anwendung der Übergangsregeln fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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