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V1297-14 ·14. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kostenlose Teilnahme am EU-Freiwilligendienst gilt nicht als wirtschaftliche Tätigkeit für KSt oder USt

Ein gemeinnütziger Verein erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EVJ). Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der Unentgeltlichkeit nicht um eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit für die Körperschaftsteuer oder die Umsatzsteuer handelt und dass die Vermietung von Unterkünften für Freiwillige von der Umsatzsteuer befreit ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass unentgeltliche Tätigkeiten im Rahmen des Freiwilligendienstes keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten begründen, was die Steuerlast für gemeinnützige Organisationen in diesem Bereich minimiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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