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V1293-19 ·6. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ermäßigter Steuersatz von 10 % bei Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen

Eine Stiftung erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Sanierungsarbeiten an einem Gebäude, das als Wohnheim für Menschen mit Behinderungen genutzt werden soll. Die DGT stellt klar, dass der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt, sofern das Gebäude primär als Wohnraum gilt und die Sanierungsarbeiten die gesetzlich festgelegten qualitativen und quantitativen Anforderungen erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Sanierungsprojekten und stellt sicher, dass die Zweckbestimmung des Gebäudes sowie die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Kriterien für die Steuervergünstigung entscheidend sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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