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V1277-20 ·6. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umsatzsteuerfreiheit bei Transaktionen zwischen Hauptsitz und Zweigniederlassung ohne wirtschaftliches Risiko

Die Anfragende möchte wissen, ob Transaktionen zwischen ihrem Sitz im Vereinigten Königreich und ihrer spanischen Zweigniederlassung nach dem Brexit der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Zweigniederlassung kein eigenständiges Steuersubjekt ist, sofern sie das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit nicht selbst trägt, weshalb die Dienstleistungen nicht steuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen einer eigenständigen Betriebsstätte und einer bloßen Zweigniederlassung im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen nach dem Brexit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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