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V1276-14 ·13. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reverse-Charge-Verfahren bei Badrenovierungen nur bei Gebäudesanierungen anwendbar

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob die Renovierung der Sanitäranlagen eines Altenheims dem Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer unterliegt. Die DGT stellt klar, dass dieser Mechanismus nicht greift, es sei denn, die Arbeiten erfolgen im Rahmen einer umfassenden Gebäudesanierung.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen und Fachleute müssen bei Renovierungsarbeiten prüfen, ob die Arbeiten als Teil einer Gebäudesanierung eingestuft werden, um die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens sicherzustellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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