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V1274-21 ·6. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes der LIRPF bei Entsendung als nicht teilhabender Geschäftsführer ohne verbundene Unternehmen

Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime gemäß Artikel 93 der LIRPF in Anspruch nehmen kann, nachdem er zum Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft ernannt wurde. Die DGT stellt klar, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und der Ernennung bestehen muss und der Geschäftsführer keine Beteiligung an der Gesellschaft halten darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für den Zugang zum Steuerregime für entsandte Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit von der Gesellschaft und der Notwendigkeit eines direkten Zusammenhangs zwischen der Tätigkeit und der Ansiedlung in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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