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V1263-19 ·4. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Immobilienverluste und Anwaltskosten nicht als Vermögensverluste abzugsfähig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Schäden an seinen Immobilien sowie Anwalts- und Sachverständigenkosten im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Vermögensverluste geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass Schäden an Immobilien die Zusammensetzung des Vermögens nicht verändern und dass Honorare für professionelle Dienstleistungen als Konsumausgaben gelten.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von Sachschäden und professionellen Gebühren bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens ein, da diese nicht als vermögensrelevante Verluste eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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