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V1252-23 ·11. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlustermittlung bei nicht einbringbaren Forderungen nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) einen Vermögensverlust geltend machen kann, der aus einer Forderung resultiert, die er von einer in Insolvenz befindlichen Gesellschaft geerbt hat, aber nicht einziehen konnte. Die DGT stellt klar, dass der Abschluss des Insolvenzverfahrens die steuerliche Berücksichtigung dieses Verlustes im entsprechenden Veranlagungszeitraum ermöglicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die zeitliche Zuordnung von Verlusten aus nicht einbringbaren Forderungen nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens für Steuerpflichtige.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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