Zum Inhalt springen
V1238-15 ·23. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindungen für Führungskräfte voll steuerpflichtig, da gesetzliche Höchstgrenzen fehlen

Es wurde angefragt, ob eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Führungskraft steuerfrei gestellt werden kann. Die DGT entschied, dass aufgrund fehlender verbindlicher Höchstgrenzen gemäß dem Königlichen Erlass 1382/1985 der gesamte Betrag der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Führungskräfte müssen bei Vertragsbeendigung mit einer vollständigen Besteuerung ihrer Abfindungen rechnen, da keine steuerlichen Freibeträge für diese spezifische Konstellation greifen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt