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V1226-22 ·31. Mai 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verrechnung des Vermögensverlusts durch einen Schuldenerlass erst bei Wirksamkeit des Insolvenzvergleichs möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der durch einen Schuldenerlass in Höhe von 95 % im Rahmen eines Insolvenzvergleichs einer Gesellschaft entstandene Vermögensverlust steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass der Verlust erst dann zuzurechnen ist, wenn der Vergleich, der den Schuldenerlass vorsieht, durch einen gerichtlichen Beschluss wirksam wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Zeitpunkt der steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus Schuldenerlassen im Insolvenzverfahren und knüpft die zeitliche Zuordnung an die gerichtliche Wirksamkeit des Vergleichs.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-05-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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