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V1221-25 ·4. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Behindertenfreistellung beim Kapitalabzug eines betrieblichen Rentenplans des allgemeinen Regimes

Ein Arbeitnehmer mit Behinderung erkundigte sich, ob die Auszahlung seines betrieblichen Rentenplans in Form einer Rente gemäß Art. 7 Buchst. w) LIRPF steuerfrei ist. Die DGT stellt fest, dass diese Freistellung nicht anwendbar ist, da die Beiträge unter das allgemeine Regime und nicht unter das Sonderregime für Menschen mit Behinderungen fielen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der steuerlichen Begünstigungen für die Auszahlung von betrieblichen Rentenplänen ein, wenn die Beiträge nicht unter dem spezifischen Sonderregime für Menschen mit Behinderungen geleistet wurden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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