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V1215-14 ·6. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der Erwerber eines im Zwangsvollstreckungsverfahren zugeschlagenen Steinbruchs ist bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens Steuerschuldner

Eine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Zuteilung eines Steinbruchs im Rahmen einer Zwangsvollstreckung der Umsatzsteuer unterliegt und wer der Steuerschuldner ist. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion steuerpflichtig ist, sofern die Immobilie für eine unternehmerische Tätigkeit genutzt wurde. Falls auf die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Flächen verzichtet wird, gilt der Erwerber im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens als Steuerschuldner.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Umsatzsteuerpflicht bei der Zuteilung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung und regelt die Bestimmung des Steuerschuldners durch das Reverse-Charge-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen der gewerblichen Nutzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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