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V1211-24 ·28. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderbeiträge können abzugsfähig sein, wenn es sich um unwiderrufliche, reine und unentgeltliche Schenkungen handelt

Ein Gesellschafter einer gemeinnützigen Organisation erkundigt sich, ob seine Sonderbeiträge zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass diese für einen Abzug als unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen oder Beiträge gelten müssen, die keine gegenwärtige oder zukünftige Gegenleistung in Form einer Ware oder Dienstleistung darstellen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerlichen Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Sonderbeiträgen an gemeinnützige Organisationen und betont die Notwendigkeit der Unentgeltlichkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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