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V1209-24 ·28. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nachzahlungen bei der Eingliederung in einen Lehrkörper werden dem Jahr der Fälligkeit zugerechnet und können eine 30 %ige Minderung in Anspruch nehmen

Eine Beamtin erkundigt sich nach der Besteuerung von Nachzahlungen aufgrund der Eingliederung in einen neuen Lehrkörper sowie nach Vergütungen für die Mitwirkung in Auswahlgremien. Die DGT stellt fest, dass Nachzahlungen aus Eingliederungen dem Jahr zuzurechnen sind, in dem der Anspruch auf Zahlung entsteht. Hierbei kann die Minderung für einen Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren angewandt werden. Vergütungen für die Mitwirkung in Auswahlgremien hingegen werden nach ihrer Fälligkeit zugerechnet, wobei die genannte Minderung nicht anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die zeitliche Zuordnung und die steuerliche Behandlung von Nachzahlungen bei Beamten, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der Minderung für mehrjährige Erzeugungszeiträume.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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