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V1203-20 ·4. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Ferienunterkünften ohne Hotelleistungen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im IRPF steuerpflichtig

Eine Eigentümerin vermietet eine Ferienwohnung an einen Dritten, der diese zur gewerblichen Nutzung untervermietet. Die DGT stellt fest, dass die Einnahmen, da keine Hotelleistungen erbracht oder Personal eingesetzt werden, als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) zu behandeln sind. Zudem unterliegen sie der Mehrwertsteuer, da es sich um eine Vermietung zum Zweck der Untervermietung handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Ferienunterkünften: Ohne zusätzliche Hoteldienstleistungen erfolgt die Besteuerung über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung statt über die Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wobei die Umsatzsteuerpflicht bei Untervermietungsmodellen bestehen bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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