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V1199-25 ·2. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Prüfung eines Vermögensverlusts bei Zahlungen zur Freilassung Dritter möglich

Die Anfragende stellt die Frage, ob Zahlungen zur Erlangung der Freiheit ihres Partners einen Vermögensverlust im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) darstellen. Die DGT stellt fest, dass eine Prüfung eines Vermögensverlusts für die Anfragende nicht zulässig ist, da die Zahlungspflicht beim Verurteilten liegt.

In 4 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Zahlungen zur Freilassung Dritter nicht als steuerlich relevanter Vermögensverlust der Anfragenden anerkannt werden können, wenn die Zahlungspflicht rechtlich beim Verurteilten liegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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