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V1187-25 ·1. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein steuerlicher Verlustabzug bei Investitionen in Betrugsplattformen möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er einen Verlust aus einer Investition von 2.500 € in eine estnische Crowdfunding-Plattform, die sich als Betrug herausstellte, in der Einkommensteuer (IRPF) geltend machen kann. Die DGT entschied, dass der Verlust nicht steuerlich berücksichtigt werden kann, da die Forderung die gesetzlichen Anforderungen an eine gerichtliche Uneinbringlichkeit nicht erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Betrugsfällen ein, sofern die Forderung nicht nach den strengen rechtlichen Kriterien als gerichtlich uneinbringlich gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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