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V1186-14 ·29. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Aufschubs bei Reinvestition, wenn IIC-Geschäfte nicht über die Vermittlungsgesellschaft abgewickelt werden

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob das Regime des Aufschubs bei Reinvestition in ausländische IIC angewendet werden kann, wenn die Wertpapiere auf einem Auslandskonto hinterlegt sind und die Aufträge über einen trilateralen Vertrag verwaltet werden. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Vermittlungsgesellschaft in Spanien nicht als primärer, notwendiger und ausschließlicher Intermediär in der Besitzkette fungiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des Steueraufschubs bei Reinvestitionen in kollektive Kapitalanlagen ein, wenn die Struktur der Wertpapierverwahrung nicht die exklusive Rolle eines inländischen Vermittlers vorsieht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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