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V1176-15 ·16. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen müssen in der jährlichen Meldung über Geschäfte mit Dritten angegeben werden

Ein in Spanien ansässiger Dienstleister mit ausländischen Kunden fragt an, ob diese Tätigkeiten in der jährlichen Meldung über Geschäfte mit Dritten zu berücksichtigen sind. Die DGT stellt klar, dass diese Angaben verpflichtend sind, sofern keine anderen spezifischen Informationsmeldungen mit identischem Inhalt vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Meldepflicht für Dienstleistungen grundsätzlich besteht und eine Doppelmeldung vermieden wird, wenn bereits spezifische Informationspflichten erfüllt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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