Zum Inhalt springen
V1173-24 ·23. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die 8.000-Euro-Grenze für den Mindestbetrag für Abkömmlinge bezieht sich auf das Nettoarbeinseinkommen

Es wurde angefragt, ob die Einkommensgrenze von 8.000 Euro für die Anwendung des Familienmindestbetrags für Abkömmlinge auf das Brutto- oder Nettoeinkommen anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass es sich um das Nettoarbeinseinkommen handeln muss, nachdem die Werbungskosten sowie der Abzug gemäß Artikel 18 des LIRPF abgezogen wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags für Kinder/Abkömmlinge und stellt sicher, dass nur das tatsächliche Nettoeinkommen maßgeblich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt