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V1172-18 ·9. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mieterträge können bereits ab privatem Vertrag deklariert werden, sofern die Übergabe der Immobilie nachgewiesen wird

Ein Anfragender möchte wissen, ob Mieteingänge und abzugsfähige Ausgaben bereits ab der Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags vor der notariellen Beurkundung steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass die steuerliche Inhaberschaft von der Übergabe der Sache abhängt. Somit ist die Deklaration der Erträge ab dem privaten Vertrag zulässig, wenn die tatsächliche Übergabe der Immobilie nachgewiesen werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht eine frühere steuerliche Erfassung von Mieterträgen und den Abzug von Werbungskosten bereits vor der formellen Eigentumsübertragung durch die öffentliche Urkunde, sofern die faktische Übergabe belegt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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