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V1172-15 ·16. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kurzzeitvermietung von Wohnraum gilt als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung, sofern keine Zusatzleistungen erbracht werden

Eine Eigentümerin erkundigt sich, ob die Vermietung ihrer Wohnung für Zeiträume von maximal fünfzehn Tagen als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung oder als Einkunft aus Gewerbebetrieb zu besteuern ist. Die DGT stellt klar, dass es sich ohne zusätzliche Dienstleistungen um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt, es sei denn, es liegen spezifische infrastrukturelle Voraussetzungen vor.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen der Einkunftserzielung durch reine Immobilienvermietung und der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bei Kurzzeitvermietungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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