Zum Inhalt springen
V1159-19 ·28. Mai 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ansässigkeit in einer Autonomen Gemeinschaft bestimmt sich nach Aufenthalt oder Mittelpunkt der Lebensinteressen, nicht nach dem Melderegister

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, in welcher Autonomen Gemeinschaft er nach einem Umzug nach Madrid steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass die Ansässigkeit anhand der Kriterien des dauerhaften Aufenthalts oder des Mittelpunkts der Lebensinteressen bestimmt wird. Das Melderegister (Empadronamiento) oder der steuerliche Wohnsitz allein sind hierfür keine ausreichenden Beweismittel.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht, dass die tatsächliche Lebensführung und die Verteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen entscheidend für die steuerliche Ansässigkeit sind, was über die bloße formale Anmeldung beim Melderegister hinausgeht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt