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V1159-15 ·15. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung von Mobiltelefonen kann um den Betrag des erstatteten Rabatts gemindert werden

Ein Mobilfunkunternehmen erkundigt sich nach der Anwendung von Rabatten auf Händler mittels Gutscheinen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage der Lieferung des Herstellers um den Betrag des erstatteten Rabatts reduziert wird, ohne dass dies die Steuersätze der Zwischentransaktionen beeinflusst.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Rabattgutscheinen im Reverse-Charge-Verfahren und stellt sicher, dass die Reduzierung der Bemessungsgrundlage beim Hersteller erfolgt, ohne die Steuerlast in der nachgelagerten Lieferkette zu verändern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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