Zum Inhalt springen
V1153-22 ·26. Mai 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Angabe von Reverse-Charge-Umsatzsteuer in Formular 303 und Abgabe von Formular 349

Ein Unternehmen im vereinfachten Sonderregime erkundigt sich, ob es die durch das Reverse-Charge-Verfahren ermittelten Umsatzsteuerbeträge in Formular 303 angeben muss und ob die Abgabe von Formular 349 erforderlich ist. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge in der Steuererklärung aufzuführen sind und die Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die im vereinfachten Sonderregime tätig sind, müssen sicherstellen, dass die durch das Reverse-Charge-Verfahren (Inversión del sujeto pasivo) ermittelte Steuer korrekt in der Umsatzsteuererklärung deklariert und die entsprechenden Zusammenfassenden Meldungen eingereicht werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt