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V1142-17 ·12. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Umsatzsteuerpflicht in Spanien für Bauleistungen an Immobilien in Belgien

Ein spanisches Bauunternehmen erkundigt sich, ob bei Bauarbeiten und Renovierungen in Belgien gegenüber Unternehmern oder Privatpersonen die spanische Umsatzsteuer anzuwenden ist und ob dies auch für Subunternehmer gilt. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland nicht der spanischen Umsatzsteuer unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Bauleistungen für Immobilien außerhalb Spaniens erbringen, müssen keine spanische Umsatzsteuer berechnen, da der Ort der Leistung durch den Standort der Immobilie bestimmt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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