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V1130-21 ·27. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von Versorgungsleistungen, Grundsteuer oder Abfallgebühren als Arbeitsaufwand möglich

Eine Arbeitnehmerin, die im Jahr 2020 im Homeoffice tätig war, erkundigte sich nach der Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen, der Grundsteuer (IBI) und Abfallgebühren. Die DGT entschied, dass diese Kosten nicht abzugsfähig sind, da sie nicht in der abschließenden Liste des Gesetzes aufgeführt sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von Kosten für die häusliche Arbeit ein, da nur die im Gesetz explizit genannten Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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