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V1121-23 ·4. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wohnungsvermietung mit Hotelleistungen unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %

Eine in Frankreich ansässige Person erkundigt sich, ob die Vermietung einer Wohnung durch eine französische Gesellschaft unter Bereitstellung von Hotelleistungen der Mehrwertsteuer unterliegt und ob ein Betriebsstätte vorliegt. Die DGT stellt fest, dass diese Vermietungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % der Mehrwertsteuer unterliegen, und prüft das Vorliegen einer Betriebsstätte.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Wohnungsvermietungen, die mit Hoteldienstleistungen kombiniert werden, und klärt die steuerliche Behandlung im Hinblick auf die Betriebsstättenproblematik.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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