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V1119-24 ·23. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust eines Depots bei einer Zwangsversteigerung gilt als Vermögensminderung in der allgemeinen Bemessungsgrundlage

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Verlust eines Depots in Höhe von 2.454,38 € infolge der Nichtzahlung eines versteigerten Objekts als Vermögensminderung gilt. Die DGT stellt fest, dass dies der Fall ist, da es sich um eine Vermögensveränderung handelt, die nicht aus der Übertragung eines Vermögensgegenstandes resultiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung bestätigt, dass der Verlust von Sicherheiten oder Depots im Rahmen von Versteigerungsverfahren steuerlich als Vermögensminderung behandelt wird, sofern keine Übertragung eines Wirtschaftsguts vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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