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V1118-21 ·27. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug für Spenden möglich, wenn die öffentliche Schule eine Verwaltungseinrichtung ist

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich, ob sie eine freiwillige Spende an ihre öffentliche Schule in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass die Möglichkeit des Abzugs davon abhängt, ob die Schule eine Verwaltungseinrichtung oder eine Einrichtung gemäß Gesetz 49/2002 ist und ob die Voraussetzungen für die Spende erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Bildungseinrichtungen und betont die Notwendigkeit der rechtlichen Einordnung der Institution.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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