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V1110-14 ·16. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Geplante Transaktion erfüllt Kriterien für Betriebsstätteneinbringung und Dividendenbefreiung nicht ohne Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob die Einbringung von vier Gebäuden im Vereinigten Königreich in eine neue lokale Gesellschaft unter dem Sonderregime für die Einbringung eines Betriebszweigs erfolgen kann und ob eine Befreiung von Dividenden und ausländische Einkünfte steuerfrei gestellt werden können. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion nicht als Einbringung eines Betriebszweigs qualifiziert und die Steuerbefreiung von der Erfüllung der Anforderungen an die Beteiligung, den Wohnsitz und die wirtschaftliche Tätigkeit abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung der geplanten Einbringung ausländischer Immobilien hängt entscheidend von der rechtlichen Qualifizierung als Betriebszweig sowie der strikten Einhaltung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Dividenden und ausländischen Einkünften ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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