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V1107-20 ·28. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen auf den Hauptwohnsitz nach dem Tod des Ehegatten

Eine Frau erkundigt sich, ob sie nach dem Tod ihres Ehemannes die Zurechnung von Immobilienerträgen für ihren Hauptwohnsitz angeben muss, da sie zur Hälfte Eigentümerin und zur Hälfte Nießbraucherin der Immobilie ist. Die DGT stellt fest, dass eine solche Zurechnung nicht erfolgt, da es sich um ihren Hauptwohnsitz handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für die Zurechnung von Immobilienerträgen, sofern die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird, selbst bei komplexen Eigentumsverhältnissen nach einem Erbfall.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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