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V1098-20 ·28. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust aus Kryptowährungsanlagen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 14.2.k) LIRPF abziehbar

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, wann der Verlust aus einer Kryptowährungsanlage nach einem mutmaßlichen Betrug als Vermögensverlust steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass der Verlust nur dann zugerechnet werden kann, wenn die gesetzlich vorgesehenen spezifischen Umstände für fällige, aber nicht eingetriebene Forderungen vorliegen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Absetzbarkeit von Kryptoverlusten ein, da sie strikt an die gesetzlichen Bedingungen für uneinbringliche Forderungen gebunden ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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