Verkaufsprämien für Angestellte in einer Parfümerie sind Arbeitserträge
Ficha tecnica
Resumen
Eine Angestellte einer Parfümerie erkundigte sich, ob die von einem Produktlieferanten für erzielte Verkäufe gezahlten Prämien als Arbeitserträge oder als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitserträge handelt.
En 5 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung stellt klar, dass Prämien, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses für Verkaufsleistungen gezahlt werden, der Einkommensteuer unterliegen, die für Arbeitsverhältnisse gilt, und nicht als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzustufen sind.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.