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V1088-22 ·18. Mai 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Spanien repräsentierte Depotbanken müssen das Formular 198 zur Meldung von von der Quellensteuer befreiten Zinsen einreichen

Eine in der EU ansässige zentrale Wertpapierverwahrstelle, die in Spanien vertreten ist, erkundigte sich nach der Pflicht zur Einreichung des Formulars 198. Die DGT stellte klar, dass die Einrichtung aufgrund ihrer Rolle im Verfahren zur Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen verpflichtet ist, die Inhaber über dieses Formular zu melden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Regelung verpflichtet Depotbanken zur detaillierten Meldung von Zinserträgen, die von der Steuerabzugspflicht ausgenommen sind, was die Transparenz gegenüber den spanischen Steuerbehörden erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-05-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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