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V1082-25 ·25. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nachzahlungen aufgrund des BIP-Wachstums 2023 sind im Steuerjahr 2024 zu versteuern

Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst erkundigt sich, ob Nachzahlungen, die im Jahr 2024 aufgrund des BIP-Anstiegs von 2023 geleistet werden, dem Steuerjahr 2023 oder 2024 zuzurechnen sind. Die DGT stellt fest, dass sie im Jahr 2024 zu versteuern sind, da zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Einkünfte erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die zeitliche Zuordnung von Nachzahlungen im öffentlichen Dienst und stellt sicher, dass die Besteuerung erst bei tatsächlicher Fälligkeit der Forderung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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