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V1078-20 ·27. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Betriebsstättenstatus bei fehlenden personellen und technischen Mitteln für die Vermietung

Eine nicht ansässige Person, die Immobilien für touristische Vermietungen besitzt, fragt nach dem Vorliegen einer Betriebsstätte und der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Die DGT stellt klar, dass keine Betriebsstätte vorliegt, wenn weder eigene noch subunternehmerische personelle oder technische Mittel für die Tätigkeit zur Verfügung stehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen bloßem Immobilienbesitz und einer steuerpflichtigen Betriebsstätte im Bereich der touristischen Vermietung, was die steuerliche Ansässigkeit und die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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