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V1077-15 ·8. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung eines Geschäftsbereichs unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung seines Einzelhandelsgeschäfts unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Einbringung einen Geschäftsbereich darstellt und die Transaktion auf wirtschaftlich begründeten Zielen beruht, die nicht rein steuerlicher Natur sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können durch die Einbringung von Geschäftsbereichen steuerliche Vorteile nutzen, sofern die wirtschaftliche Substanz und die geschäftliche Rechtfertigung der Transaktion nachweisbar sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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