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V1064-26 ·13. Mai 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Tabellenkalkulationen können als Abrechnungssysteme gelten, wenn sie Daten verarbeiten oder speichern

Ein Steuerberater erkundigt sich, ob sein Dienst an Webformularen und Excel-Vorlagen als Abrechnungssystem eingestuft wird. Die DGT stellt klar, dass Tabellenkalkulationen als Abrechnungssysteme gelten können, sofern sie über Funktionen zur Datenverarbeitung und -speicherung verfügen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung hängt von der technischen Funktionalität der Software ab; bei entsprechender Datenverarbeitung unterliegen sie den formalen Anforderungen für Abrechnungssysteme.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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