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V1063-25 ·25. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Behinderung, wenn Rentenbeiträge nach dem allgemeinen System geleistet wurden

Ein Rentner mit einer vollständigen Erwerbsminderung erkundigte sich, ob er bei der Auszahlung eines Rentenplans nach der Übertragung seiner Ansprüche die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. w) LIRPF in Anspruch nehmen könne. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Beiträge nach dem allgemeinen System und nicht nach dem Sonderregime für Menschen mit Behinderungen geleistet wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiungen für Rentenleistungen ein, wenn die Beiträge nicht unter dem spezifischen Sonderregime für Menschen mit Behinderungen erfolgt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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