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V1057-25 ·25. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Sanierungsarbeiten, wenn der Energieausweis nicht vor 2025 ausgestellt wird

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Kosten für eine kommunale Baugenehmigung im Rahmen des Abzugs für energetische Sanierungen der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden können, da die Gebühr für ein 2024 durchgeführtes Bauvorhaben erst im Jahr 2025 gezahlt wurde. Die DGT stellt klar, dass die Genehmigung zwar eine notwendige Ausgabe für die Arbeiten darstellt, jedoch nicht abzugsfähig ist, da die Zahlung nach der Frist für die Ausstellung des Energieausweises erfolgte.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der abzugsfähigen Kosten für energetische Sanierungen ein, da die zeitliche Abfolge der Zahlung und der Ausstellung des Energieausweises entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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