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V1044-20 ·24. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Handelsvermittlungsleistungen sind bei Warenexporten nach Kanaren von der MwSt. befreit

Ein Vermittlungsunternehmen erkundigte sich, ob seine Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn er in den Verkauf eines mobilen Industrieareals nach den Kanarischen Inseln involviert ist. Die DGT entschied, dass der Versand nach Kanaren – auch wenn die Lieferung selbst keine steuerpflichtige Transaktion darstellt – im Sinne des Zoll- und Steuerrechts als Export gilt, wodurch die Befreiung der Vermittlungsleistung ermöglicht wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Lieferungen in das Gebiet der Kanarischen Inseln und bestätigt die Anwendung der Exportbefreiung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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