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V1043-15 ·6. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Enteignungsentschädigung wird bei Risiko- und Ertragsübergang steuerlich erfasst; Verzugszinsen unterliegen nicht der MwSt.

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Körperschaftsteuerpflicht bei einer Enteignung, der Abziehbarkeit einer Rückstellung für Steuern sowie der Umsatzsteuerbehandlung der Transaktion und der Verzugszinsen. Die DGT stellt klar, wann der Ertrag entsteht und dass Verzugszinsen eine Entschädigungsfunktion haben und somit nicht Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Zeitpunkt des steuerlichen Zuflusses bei Enteignungen sowie die steuerliche Neutralität von Verzugszinsen im Umsatzsteuerrecht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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