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V1040-17 ·4. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Angabe von Bezeichnung und Sitz eines ausländischen ETF ist zwingend erforderlich

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die Angaben zu Bezeichnung und Sitz eines ausländischen ETF aufgrund der Schwierigkeit der Datenbeschaffung unterlassen werden können. Die DGT stellt klar, dass die Vorschrift die Angabe dieser Daten vorschreibt und die Erschwernis der Informationsbeschaffung eine Nichterfüllung der Pflicht nicht rechtfertigt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige müssen trotz erschwerter Informationsbeschaffung alle erforderlichen Daten zu ausländischen Investmentfonds angeben, um steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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