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V1029-15 ·30. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Bitcoin gegen Gebühren gilt als gewerbliche Tätigkeit und ist aufgrund der Funktion als Zahlungsmittel von der MwSt. befreit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine Tätigkeit des Kaufs und Verkaufs von Bitcoin gegen eine Gebühr der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und die Übertragung von Bitcoin befreit ist, da sie als Zahlungsmittel eingestuft wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen und bestätigt die Mehrwertsteuerbefreiung für Bitcoin-Übertragungen, sofern diese als Zahlungsmittel fungieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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